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Software mit Blick auf das Bundesteilhabegesetz

Das BTHG bringt viele Neuerungen im Hinblick auf ihre Softwareprozesse.


Einige der zukünftig benötigten Funktionen sind aufgrund laufender Gespräche mit den Kostenträgern noch gar nicht klar definiert.


Dies betrifft die Abrechnungsmodalitäten und auch die Art der Dokumentation, demnächst wohl 2 Themen die näher zusammenrücken.


i-SOFT setzt hierbei schon seit Jahren auf ein Baukastensystem, mit dem wir neue Funktionen für unsere Kunden schneller und preiswerter realisieren können. Wichtig: Wir legen besonderen Wert auf die Eigenständigkeit unserer Kunden, d.h. Sie sollen Funktionen selbst freischalten und nutzen können. Im Bedarfsfall helfen wir natürlich auch bei der Aktivierung, aber genau wie im BTHG ist auch hier zuerst die Selbstbestimmung im Vordergrund.


Werfen Sie einen Blick auf unsere Lösungen für das Sozialwesen - gesichert in die Zukunft!






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